Rechtsgrundlagen Religionsunterricht
Der gesetzliche Rahmen des katholischen Religionsunterrichts in Hessen
Der neue Erlass zum Religionsunterricht in Hessen vom 15. April 2020 (Inkrafttretung zum 15. Mai 2020)
Konfessioneller Religionsunterricht in Hessen
Auf dieser Homepage finden Sie eine Sammlung wichtiger Fragen und Antworten zur Organisation und rechtlichen Regelungen zum Religionsunterricht in Hessen. Verantwortlich für diese Seite ist das Kommissariat der katholischen Bischöfe im Lande Hessen und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau.
Die Inhalte des katholischen Religionsunterrichts in Hessen
Primarstufe
Kerncurriculum kath. Religion
Leitfaden kath. Religion
Planungshilfe kath. Religion
Sekundarstufe I
Kerncurriculum kath. Religion - Hauptschule
Kerncurriculum kath. Religion - Realschule
Kerncurriculum kath. Religion - Gymnasium
Leitfaden kath. Religion
Handreichung IGS kath. Religion
Planungshilfe kath. Religion
Sekundarstufe II und Berufl. Schule
KCGO
Literatur-Hinweise zum KCGO
Abiturerlass für das Landesabitur 2021 (Kath. Religion S. 62)
Neue Regelungen zum Landesabitur 2021 und 2022
Lehrplan berufl. Schule kath. Religion
Förderschule
Lehrplan Schule für Lernhilfe kath. Religion
KONFESSIONELL KOOPERATIVER RELIGIONSUNTERRICHT
ANTRAG AUF KONFESSIONELL GEMISCHTE LERNGRUPPEN
Sie können diesen Antrag von der Schulamtsseite (unter der Rubrik Religionsunterricht, digital ausfüllbar) oder hier herunterladen.
Die Anträge für das folgende Schuljahr sollten im April abgegeben werden.
Den Erlass des Hessischen Kultusministeriums zum Religionsunterricht, Stand 15. April 2020, wie auch die Verfügung des Staatlichen Schulamtes Frankfurt vom 5.4. 2016 finden Sie hier (Erlass) und hier (Verfügung).
VERORDNUNG ZUM AKTUELLEN ETHIKUNTERRICHT VON 2023
Über diesen Link (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=EthikUntV_HE) kommen Sie zur Verordnung.
NICHT NUR FÜR RELIGIONSLEHRKRÄFTE
DAS MASERNSCHUTZGESETZ GILT SEIT MÄRZ 2020
Wichtig zu beachten für alle Lehrkräfte, die nach 1970 geboren wurden, aber auch für Praktikant*innen und jeden, der in der Schule arbeitet:
Seit März 2020 gilt das vom Deutschen Bundestag beschlossene Maserschutzgesetz als Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes. Das bedeutet, dass jede*r einen Nachweis über eine Masernschutzimpfung erbringen muss.
Mehr Informationen gibt es beim Hessischen Kultusministerium oder beim Paul-Ehrlich-Institut. Das Gesetz im Wortlauf finden sie im Bundesgesetzblatt online.