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Rechtsgrundlagen Religionsunterricht

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© Peter Altmann - pixabay.com

NICHT NUR FÜR RELIGIONSLEHRKRÄFTE
DAS MASERNSCHUTZGESETZ GILT SEIT MÄRZ 2020

Wichtig zu beachten für alle Lehrkräfte, die nach 1970 geboren wurden, aber auch für Praktikant*innen und jeden, der in der Schule arbeitet:
Seit März 2020 gilt das vom Deutschen Bundestag beschlossene Maserschutzgesetz als Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes. Das bedeutet, dass jede*r einen Nachweis über eine Masernschutzimpfung erbringen muss.
Mehr Informationen gibt es beim Hessischen Kultusministerium oder beim Paul-Ehrlich-Institut. Das Gesetz im Wortlauf finden sie im Bundesgesetzblatt online

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